shell-367402_640(1)Vorschriften gibt es nicht nur bei einem Neubau, sondern auch, wenn das Haus vergrößert werden soll. Wächst die Familie, können einige Möglichkeiten der Erweiterung genutzt werden. So kann zum Beispiel, das Dach ausgebaut werden, doch Vorschriften sind dazu da eingehalten zu werden, anderenfalls kann das Ganze nach hinten losgehen. Denn hier haben die Behörden immer noch das letzte Wort.

Natürlich könnte bei einem Flachdach Bungalow um ein Stockwerk erweitert werden oder bei einem großen Grundstück kann ein Anbau geplant werden, aber das öffentliche Baurecht schränkt so einiges ein. Jeder Ort hat seinen Bebauungsplan und der schreibt vor, was geht und was nicht. So ist es beispielsweise nicht erlaubt, wenn es keinen vernünftigen Grenzabstand gibt oder in der Gegend nur einstöckige Wohnhäuser zu finden sind, dass aufgestockt wird.

Dach ist nicht gleich Dach!

Es gibt genauso Einschränkungen, wenn der Keller oder das Dach umgebaut werden sollen. Die Bauverordnung ist zwar von Land zu Land verschieden, doch alle sind sich einig, Dachböden müssen ausreichend belichtet sein und auch eine Mindesthöhe vorweisen. Natürlich gilt eine Verordnung auch für die Breite einer Treppe oder die Durchgangshöhen von Türen.

Vor einem Umbau genauestens erkundigen!

Sollte jemand vorhaben einen Umbau an seinem Haus zu tätigen, ist es enorm wichtig, sich über die Bauvorschriften zu erkundigen. Ansonsten können Umbauten teuer werden, wenn etwas wieder in den Urzustand zurück gebracht werden muss. Natürlich muss auch im Vorfeld geklärt werden, ob eine Baugenehmigung nötig ist. Ohne diese geht sonst gar nichts. Doch sollte dafür unbedingt ein Fachmann zu Rate gezogen werden, denn für einen Laien sind manche Vorschriften schwer einzuordnen. Dies gilt insbesondere für Rettungswege oder auch nur, wenn es sich um ein Dachflächen Fenster handelt.

Keller sind in der Regel Tabu

Wer seinen Keller ausbauen möchte, bekommt in den meisten Fällen eine Absage. Keller sind nur reine Nutz- oder Hobbyräume und nicht für einen ständigen Aufenthalt geeignet. Wird man sich dennoch mit den Behörden einig, sind Auflagen, wie keine Gitter vor den Fenstern und gute Möglichkeiten zur Lüftung eine Voraussetzung. Hat man von der zuständigen Behörde grünes Licht bekommen, sollte nicht auf eigene Faust etwas geändert werden, denn oftmals wird vom Bauamt eine Kontrolle durchgeführt. Ist dann nicht alles in Ordnung heißt es: In den Vorherzustand zurück versetzen!

Von admin